Das Bundesverwaltungsgericht ( ) hat die Klage im Rechtsstreit um das Einsichtsrecht der BfDI in Unterlagen des Bundesnachrichtendienstes ( ) als unzulässig abgewiesen (6 A 2.24). Das Urteil erschwert eine datenschutzrechtliche Kontrolle des BND aus Sicht der BfDI erheblich.
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BfDI - Pressemitteilungen - Bundesverwaltungsgericht weist Klage der BfDI abUrteil erschwert die datenschutzrechtliche Kontrolle des BND