Wer in Hamburg Anfang der 1980er den Streit um das 1936 eingeweihte Denkmal für das Hanseatische Infanterieregiment Nr. 76 (Inschrift »Deutschland muß leben, und wenn wir sterben müssen«) und das Gegendenkmal von Alfred Hrdlicka miterlebt hat, kennt den Song-Kontext. Das Bundesverfassungsgericht dazu: ist Kunst, von der Kunstfreiheit gedeckt. Zum Nachlesen, Heine taucht auch auf: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2000/11/rk20001103_1bvr058100.html
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